Qualitätsprüfung
Qualitätssicherungsprüfungen sind für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsunternehmen ab dem 1.1.2011 verpflichtend vorgesehen, um gesetzliche Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen durchführen zu können. Derartige Qualitätssicherungsprüfungen sind durch eingetragene Berufsangehörige (Wirtschaftsprüfer, Revisoren) durchzuführen.
Vom Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen wurde
Mag. Josef Wiedeschitz
Wirtschaftsprüfer ♦ Steuerberater
als Qualitätsprüfer
anerkannt.