Qualitätsprüfung

 

Qualitätssicherungsprüfungen sind für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsunternehmen ab dem 1.1.2011 verpflichtend vorgesehen, um gesetzliche Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen durchführen zu können. Derartige Qualitätssicherungsprüfungen  sind durch eingetragene Berufsangehörige (Wirtschaftsprüfer, Revisoren) durchzuführen.

Vom Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen wurde

 

Mag. Josef Wiedeschitz
Wirtschaftsprüfer ♦ Steuerberater

 

als Qualitätsprüfer

anerkannt.

 

Link: Anerkennungsurkunde Qualitätsprüfer

 Link: APAB - Abschlussprüferaufsichtsbehörde